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MITTBESTIMMUNGSLOTSE PROZESSBEGLEITUNG

Für Betriebsrat

und Arbeitgeber.

Als Mitbestimmungslotsen unterstützen wir zeitgleich beide Betriebsparteien – also Betriebsräte und Arbeitgeber – in Veränderungsprozessen gleichermaßen. Unsere Leistung bietet eine praxiserprobte Kombination aus Prozessbegleitung, Expertenunterstützung (Sachverständigentätigkeit und Gutachter nach § 80 Abs. 3 BetrVG) und Moderation im Kontext der betrieblicher Mitbestimmung.

Ihr Weg.
Zu einer kooperativen Lösung.

  • Wir berücksichtigen die Interessen der Arbeitnehmer, des Betriebsrates und des Arbeitgebers gleichermaßen
  • Wir fördern eine kooperative Zusammenarbeit der Betriebsparteien
  • Wir begleiten beide Betriebsparteien zeitgleich auf dem Weg der Lösungsfindung
  • Wir moderieren und lösen Konflikte zwischen den Beteiligten

Der kooperative Weg
zur wertschöpfenden Lösung

Mit unserem eigens entwickelten Prozess des Mitbestimmungslotsen bieten wir einen praxisnahen alternativen Ansatz zur betrieblichen Einigungsstelle. Eine kombinierte Expertenunterstützung zu operativen/strategischen Personalthemen sowie dem Umgang im Hinblick auf die betriebliche Mitbestimmung aus einer Hand. Dabei immer im Blick: eine sinnvolle, fair ausgewogene und nachhaltige Lösung für Mitarbeiter, Betriebsräte und Arbeitgeber auf Augenhöhe. Finden Sie hier eine Auswahl unserer erfolgreich abgeschlossenen Projekte.

Die fünf Prinzipien des
Mitbestimmungs­lotsen

Das Angebot einer externen gleichermaßen Unterstützung von Betriebsräten und Arbeitgebern klingt vielleicht auf den ersten Blick ungewöhnlich – insbesondere im Kontext der betrieblichen Mitbestimmung. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Ansatz funktioniert und von beiden Betriebsparteien als echter Mehrwert betrachtet wird.
Zur qualitativen Sicherstellung dieser Form der externen Unterstützung handelt der Mitbestimmungslotse auf Basis von fünf unerlässlichen Prinzipien:
  • Freiwilligkeit – Die Zusammenarbeit ist freiwillig und kann jederzeit von den Betriebsparteien beendet werden
  • Ergebnisoffenheit – Lösungsansätze werden gemeinsam entwickelt und diskutiert
  • Allparteilichkeit – Keine Bevorzugung einer Betriebspartei – Unabhängigkeit wird jederzeit gewährleistet
  • Vertraulichkeit – Gesprächsinhalte verbleiben immer im Teilnehmerkreis
  • Transparenz – Alle Beteiligten wissen jederzeit was prozessual passiert